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  1. Allgemeines
    Für alle Lieferungen und Leistungen der LEVA Group sind die nachfolgenden Bedingungen gültig, die durch die Auftragserteilung des Kunden ausdrücklich als anerkannt gelten. Spezielle Vereinbarungen oder andere Vertragsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von der LEVA Group schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen ersetzen alle vorhergehenden und gelten ab 01.07.2021.

  2.  Vertragsabschluss
    Das Angebot der LEVA Group GmbH richtet sich an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein. Die Angebote sind freibleibend und nicht als bindende Offerten zu verstehen.Der Kunde erhält eine nicht verbindliche Bestelleingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich dazu, den Kunden darüber zu informieren, dass die Bestellung bei der LEVA Group GmbH eingegangen ist. Die LEVA Group GmbH behält sich insbesondere das Recht vor, Bestellungen nicht anzunehmen, wenn mehr als haushaltsübliche Mengen eines Artikels bestellt werden.

    Ein Kaufvertrag kommt erst durch die Bestätigung des Versands (Versandbestätigung) der bestellten Ware zustande. 

  3. Preise
    Die im Preisbuch des Shops aufgeführten Preise können ohne Voranzeige geändert werden.

  4. Produkteangebot
    Sämtliche Produkteangaben sind unverbindlich. Modell- und Preisänderungen sowie Irrtum bei Beschreibung und Abbildung sind vorbehalten.

  5. Abbildung, Masse, Gewichte, Schemata und Ausführungen
    Technische Angaben, Abbildungen, Masse, Schemata und Gewichte sind unverbindlich, ausser sie werden von der LEVA Group GmbH schriftlich bestätigt. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten. Materialien können durch andere gleichwertige ersetzt werden. Mass-Skizzen und Berechnungen sind vom Kunden ausdrücklich zu verlangen und werden ausschliesslich auf der Grundlage seiner Instruktionen, Informationen und Daten erstellt.

  6. Zahlungsbedingungen
    Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer und vorgezogener Recyclinggebühr angegeben. Die Bezahlung der Produkte hat online mittels Banküberweisung gegen Vorauskasse, per PostFinance, per TWINT  oder mit der Kreditkarte zu erfolgen. Weitere Infos finden Sie hier: Sichere Zahlung

  7. 2 Jahre Garantie bieten wir Ihnen auf alle Artikel
    Wir garantieren Ihnen auf alle bei uns gekauften Artikel zwei Jahre Garantie. Die Garantiefrist von zwei Jahren beginnt immer erst mit der Auslieferung. Falls es also zu Lieferverzögerungen kommen sollte, betrifft dies die Garantie in keinem Fall. Sollte ein Produkt defekt sein und handelt es sich dabei um einen Garantiefall, so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
    Der Lieferschein ist immer auch der Garantieschein. Deshalb bitten wir Sie diesen sorgfältig aufzubewahren. Wenn der Garantieschein doch einmal verloren gehen sollte, können Sie in Ihrem Kundenkonto den Garantieschein erneut ausdrucken.
    Die Transportgarantie sichert Sie gegen alle Transportschäden und -verluste ab und ist im Lieferpreis inbegriffen.
    Bei einem Garantiefall haftet die LEVA Group nur für das gelieferte Material, für zusätzlich anfallenden Installations- und Handwerkerkosten muss der Kunde selbst aufkommen.

  8. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Dienstleistungen
    Der Kunde ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen nach Empfang sofort zu prüfen. Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang schriftlich geltend zu machen. Unterlässt er dies, gelten die Waren und Dienstleistungen als genehmigt. Beanstandungen wegen Transportschäden müssen sofort bei Bahn, Post oder beim Spediteur angebracht werden. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung zu beanstanden. Abnahmeprüfungen (Prüfung auf Anzahl und Transportschäden) erfolgen nur nach Vereinbarung und gehen zu Lasten des Kunden. Kleine Schäden, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

  9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
    Schweizerisches Recht ist anwendbar. Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind von den zuständigen Gerichten des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu entscheiden, wobei es der LEVA Group GmbH freisteht, den Kunden auch an seinem Domizil oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

  10. Montage und Installation
    Wir bieten unsere Montage- und Installationsdienstleistungen in der gesamten Schweiz an. Die Ausführung erfolgt ausschliesslich durch qualifizierte und erfahrene Installateure.
    Der genaue Leistungsumfang der jeweiligen Installationspauschale ist detailliert unter folgendem Link beschrieben: https://heizungs-shop.ch/de/content/10-montage
    Wir bitten Sie, die enthaltenen Leistungen sowie mögliche Zusatzkosten sorgfältig zu prüfen, bevor Sie Ihre Bestellung abschliessen.

  11. Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)
    MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von POWERPAY. (powerpay.ch/de/agb).
    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 14,9 % p.a. sowie Mahnkosten von CHF 18.– pro Mahnung gemä den Konditionen von Powerpay verrechnet. Für detaillierte Bestimmungen und die vollständige Gebührentabelle verweisen wir auf Punkt 13 der AGB Rechnung von Powerpay: https://terms.mfgroup.ch/agbfiles/Powerpay_Checkout_de.pdf

  12. Lieferkonditionen
    Das Lieferdatum wird während des Bestellprozesses durch den Kunden bestimmt. Die LEVA Group GmbH weist aber darauf hin, dass das Lieferdatum nicht garantiert wird und eine erhöhte Auftragslast zu Verspätungen führen kann. Die LEVA Group GmbH schliesst jegliche Haftung im Bezug auf eine verspätete Auslieferung aus.
    Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Ware an einen gewünschten Ort zu transportieren. Die Ware wird explizit nur bis zur Haustüre oder Bordsteinkante geliefert. Falls die Lieferung bis zur Haustüre wegen Treppen, erschwerten Bedingungen etc. nicht möglich ist, so wird die Ware vor den Treppen oder an der Strasse deponiert. Die Lieferungen erfolgen mittels LKW oder mit einem Lieferwagen. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die Ware zu tragen oder ins Objekt zu befördern.
    Die Lieferkosten von CHF 50.00 beinhalten Lade- und Verpackungsgebühren sowie die Lieferkosten. Wir raten Ihnen, mehrere Artikel in einer Bestellung zusammenzufassen. Wir können zwei verschiedene Bestellungen nicht zusammenlegen, die Versandkosten werden separat für jede Bestellung gerechnet.


  13. Rücknahme / Rückgaberecht

    Die LEVA Group GmbH gewährt ihren Kunden das Recht, bestellte Produkte innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen zurückzusenden bzw. den Vertrag zu widerrufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Retoure vorher bei der LEVA Group GmbH angemeldet wird, damit die Ware korrekt empfangen und bearbeitet werden kann.
    Zudem muss sich die Ware in einwandfreiem Zustand und in der originalen, unbeschädigten Verpackung befinden.
    Dem Kunden entstehen bei der Rückgabe der Ware keine Kosten, abgesehen von den Versandkosten für die Rücksendung.
    Wird die LEVA Group GmbH für die Abholung der Ware, beispielsweise bei sperrigen Geräten wie Boiler, Wärmepumpen oder Klimageräten, aufgeboten, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises, mindestens jedoch CHF 250.–, für den Rücktransport verrechnet.

    Rücksendeadresse:
    LEVA Group GmbH
    Bahnhofstrasse 4
    9100 Herisau

    Im Falle eines berechtigten Garantiefalls oder bei nachweisbaren Transportschäden entfällt die Aufwandsentschädigung.
    In diesen Fällen wird die Abholung und der Rücktransport der Ware durch die LEVA Group organisiert.

    Weitere allgemeine Informationen zum Rückgaberecht in der Schweiz finden Sie unter: https://www.ch.ch/de/sicherheit-und-recht/waren-zuruckgeben-oder-umtauschen

  14. Reine Elektroboiler sind in den meisten Kantonen nicht mehr zulässig
    Bereits heute dürfen Elektroboiler vielerorts nicht mehr neu installiert werden. Oft ist sogar innerhalb einer Frist der Ersatz vorgeschrieben. So sehen es die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) vor. Das Elektroboiler-Verbot gilt mehr oder weniger pauschal. Eine Ausnahme bildet der Ersatz defekter, dezentraler Elektroboiler in Mehrfamilienhaus-Wohnungen (Etagen-Boiler). Ob das Installieren eines Elektroboilers am Objekt gestattet ist, muss Bauseits bzw. vom Bauherren (Kunden) abgeklärt werden. Die LEVA Group GmbH wird von allen Haftungen ausgeschlossen, da Sie nicht für das Abklären zuständig ist. Wird ein Elektroboiler bestellt und sogar eine Installation eines Elektroboilers vom Kunden in Auftrag gegeben, so geht die LEVA Group davon aus, dass der Bauherr die Abklärungen getroffen oder eine Sonderbewilligung eingeholt hat. Mit dem Bestätigen der AGB's wird die LEVA Group GmbH von jeder Haftung ausgeschlossen. Falls der Elektroboiler im Nachhinein durch einen Wärmepumpenboiler ersetzt werden muss, so muss der Bauherr bzw. Kunde für die vollen Kosten aufkommen.